§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, ua Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes)
§ 12 AufG (Verordnungsermächtigung ua für Regelung der Einreise von Fremden für Zeiten erhöhter internationaler Spannungen bzw bewaffneter Konflikte)