§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, ua unzureichende Unterhaltsmittel; Pflicht zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse Dritter, die Unterhaltsverpflichtungserklärung abgegeben haben)
§ 10 Abs 1 Z 2 FrG (Sichtvermerksversagung, unzureichende Unterhaltsmittel bzw fehlender alle Risken abdeckender Krankenversicherungsschutz)