§ 68 Abs 1 Tir ROG 1994 (Beschluss des Gemeinderats über örtl Raumordnungskonzept, Flächenwidmungsplan; Kundmachung; öffentlicher Anschlag innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung)
§ 68 Abs 2 Tir ROG 1994 (ebenso; Publikationsorgan in der Gemeinde; zusätzliche Kundmachung darin)