§ 129 Abs 2 Wr BauO (Instandhaltungspflicht; Eigentümer; baupolizeilicher Auftrag an Voreigentümer bindet den jeweiligen Eigentümer)
§ 135 Abs 1 Wr BauO (Instandhaltungspflicht, Verletzung, Verwaltungsübertretung; Bestrafung des Eigentümers)
§ 135 Abs 3 Wr BauO (Eigentümer; Verantwortlichkeit neben dem Verwalter bei Fehlen der nötigen Sorgfalt bei Auswahl)