§ 41 Abs 1 Oö BauO 1976 (Bewilligungspflicht; Neu-, Um- oder Zubau von Gebäuden; Errichtung sonstiger Bauten, die erhebliche Gefahr oder wesentliche Belästigung hervorrufen können)
§ 41 Abs 2 Oö BauO 1976 (Bau; bauliche Anlage, zu deren werkgerechter Herstellung fachtechnische Kenntnisse erforderlich; Unteilbarkeit von Bauvorhaben; Betriebsgebäude, Abschlaghalle und Driving Range auf Golfplatz)