§ 21 Abs 5 Krnt BauO 1992 (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; demonstrative Aufzählung; Bebauungsweise, Abstände, Gebäudehöhe; Recht auf Einhaltung der Widmungskategorie auch im Hinblick auf die mit dem Gebäude verbundenen Immissionen, aber kein allgemeiner Immissionsschutz; Umgestaltung einer Einfriedung)