§ 82 Abs 1 VfGG (Bescheidbeschwerde, Beschwerdefrist, Verlängerung, keine; Bewilligung der Verfahrenshilfe für verwaltungsgerichtliches Verfahren)
VfGH 30.09.1996, B 1892/96
Zur Rechtzeitigkeit der Beschw bringt der für den Bf einschreitende RA vor, dass ihm am 2. 5. 1996 der seine Bestellung zur VerfHilfe betr B des Ausschusses der RA-Kammer zugestellt worden sei.