Art 6 StGG (Gewährleistungsumfang, Verbot des Ausschlusses bestimmter Klassen vom Grunderwerb; darüber hinaus Bindung des Gesetzgebers an Wesensgehalt und Verhältnismäßigkeit; Verstoß der Regelung des § 14 Abs 1 und 2 Tir GVG 1993 gegen diese Bindungen)
Art 97 Abs 2 erster Satz B-VG (Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung von Landesgesetzen, Erfordernis der Zustimmung der Bundesregierung)