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VfGH 10. 12. 1996, G 214/96, G 276/96, G 279-G 283/96, G 361/96, G 362/96, G 84/96 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 1997/1163ZfV 1997, 413

§ 14 Abs 1 Tir GVG 1993 (Verbot des Erwerbes von Freizeitwohnsitzen)

§ 14 Abs 2 Tir GVG 1993 (ebenso keine Rücksichtnahme auf regionale Erfordernisse, Unverhältnismäßigkeit der Regelung)

Art 6 StGG (Gewährleistungsumfang, Verbot des Ausschlusses bestimmter Klassen vom Grunderwerb; darüber hinaus Bindung des Gesetzgebers an Wesensgehalt und Verhältnismäßigkeit; Verstoß der Regelung des § 14 Abs 1 und 2 Tir GVG 1993 gegen diese Bindungen)

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