§ 14 Abs 1 Tir GVG 1993 (Verbot des Erwerbes von Freizeitwohnsitzen)
§ 14 Abs 2 Tir GVG 1993 (ebenso keine Rücksichtnahme auf regionale Erfordernisse, Unverhältnismäßigkeit der Regelung)
Art 6 StGG (Gewährleistungsumfang, Verbot des Ausschlusses bestimmter Klassen vom Grunderwerb; darüber hinaus Bindung des Gesetzgebers an Wesensgehalt und Verhältnismäßigkeit; Verstoß der Regelung des § 14 Abs 1 und 2 Tir GVG 1993 gegen diese Bindungen)