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VfGH 10. 12. 1996, G 127, 129/96 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 1997/1158ZfV 1997, 412

Verletzung (Gesetz)

VfGH 10.12.1996 G 127, 129/96

Die Regelung über die Beigabe eines Amtsverteidigers im Strafprozess durch GerichtsBeschl verstößt infolge des einseitigen Kostenrisikos gegen Gleichheitsgebot. Unterschiedl Behandlung von VerfHilfeVerteidigern und Amtsverteidigern ist sachl nicht gerechtfertigt. (S Berufliche Vertretungen und Freie Berufe)

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