Verletzung (Gesetz)
VfGH 10.12.1996 G 127, 129/96
Die Regelung über die Beigabe eines Amtsverteidigers im Strafprozess durch GerichtsBeschl verstößt infolge des einseitigen Kostenrisikos gegen Gleichheitsgebot. Unterschiedl Behandlung von VerfHilfeVerteidigern und Amtsverteidigern ist sachl nicht gerechtfertigt. (S Berufliche Vertretungen und Freie Berufe)