Art 118 Abs 2 B-VG (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich; Angelegenheiten im überwiegenden Interesse der Gemeinde; überörtliches Interesse allein für Herauslösung aus dem eigenen Wirkungsbereich nicht ausreichend; Bewilligung von Freizeitwohnsitzen)
VfGH V 90/96, 28.11.1996, G 195/96 und Folgezahlen