§ 25 Abs 1 Bgld GdO (Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, Gemeinderat grundsätzlich beschließendes Organ, Erhebung einer Beschwerde an den VfGH)
Art 144 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Unzulässigkeit, Beschwerde der Gemeinde in Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches ohne Gemeinderatsbeschluss innerhalb der Beschwerdefrist)