§ 21 Oö ROG 1972 (Flächenwidmungsplan; Auflage zur Einsicht nach Inkrafttreten; Kundmachung einer gegenüber der Beschlussfassung im Gemeinderat geänderten Fassung bzw Unterlassung der Kundmachung einer Fassung)
VfGH 12.06.1996, V 124/95
Prüfung des Änderungsplanes Nr 22 zum FlWPl der Gd St Lorenzen vAw. Aufhebung.