Art 118 Abs 2 B-VG (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich; Bedachtnahme auf Übereinstimmung mit Flächenwidmungsplan in Entscheidung einer staatlichen Behörde aufgrund Verwaltungsbestimmung nach anderem Kompetenztatbestand unzulässig)
Art 118 Abs 2 B-VG (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich; Bedachtnahme auf Übereinstimmung mit Flächenwidmungsplan in Entscheidung einer staatlichen Behörde aufgrund Verwaltungsbestimmung nach anderem Kompetenztatbestand unzulässig)