§ 5 Abs 1 VVG (Vollstreckung von Unterlassungen und unvertretbaren Handlungen; Zwangs- strafen; Unterlassung einer bestimmten Benützung eines Gebäudes)
§ 10 Abs 2 Z 1 VVG (Vollstreckungsverfügung; Berufungsgründe, Unzulässigkeit der Vollstreckung; Unmöglichkeit der Leistung; Unterlassung der Benützung eines Gebäudes für Junghennenzucht; Behauptung der Unmöglichkeit der Verbringung der Tiere ohne Verstoß gegen Tiertransportgesetz)