§ 4 Abs 1 VVG (vertretbare Leistung, Ersatzvornahme; kein Anspruch auf unverzügliche Vollstreckung zur Minimierung der Vollstreckungskosten)
§ 4 Abs 2 VVG (ebenso; Kostenvorauszahlungsauftrag; keine Verzinsung des entrichteten Betrages, keine Analogie zu § 1333 ABGB )