§ 64 Abs 2 AVG (Berufung, aufschiebende Wirkung, Aberkennung durch Erstbehörde bei Gefahr im Verzug ua im Interesse des öffentlichen Wohles; keine Rechtsverletzung, wenn keine darauf beruhenden Maßnahmen gesetzt wurden)
§ 18 FrG (Aufenthaltsverbot; EU-Recht, Rechtsverletzungsmöglichkeit nur iZm EU-Mitgliedern; keines, Kroatien)