§ 62 Abs 4 AVG (Schreibfehler, Berichtigung; offenbar auf Versehen beruhende Unrichtigkeit, Erkennbarkeit für Bescheidadressaten; Genehmigungen eines Tanklagers, Unrichtige Zitierung der anzuwendenden Bestimmung
VwGH 23.04.1996, 96/04/0018
Im InstZug wurden gem § 62 Abs 4 AVG die Be des LH Sbg, alle betr die Betriebsanlage des Tanklagers an einem näher bezeichneten Standort in Sbg insofern berichtigt, als im jeweiligen B-Spruch das Zitat „… § 334 Z 1 GewO 1973 …“ durch das Zitat „… § 334 Z 2 GewO 1973 …“ ersetzt wurde.