§ 9 ZustG (Zustellbevollmächtigter; bei Ladung zu Handen des Rechtsvertreters keine „persönliche“ Ladung des Beschuldigten erforderlich)
VwGH 07.05.1996, 94/09/0260
(S Arbeitsrecht und Arbeiterschutz, Pkt 1)
§ 9 ZustG (Zustellbevollmächtigter; bei Ladung zu Handen des Rechtsvertreters keine „persönliche“ Ladung des Beschuldigten erforderlich)
VwGH 07.05.1996, 94/09/0260
(S Arbeitsrecht und Arbeiterschutz, Pkt 1)