§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Tatzeitumschreibung, mangelnde Angabe des Tatzeitendes, Erkennbarer Vorwurf bis Schöpfung des Straferkenntnisses)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsentscheidung, „Entscheidung in der Sache“, keine Überschreitung bei Sanierung des Tatzeitraumes und erkennbarer Annahme einer Tatzeitendes in erstinstanzlicher Entscheidung)