§ 16 Abs 2 zweiter Satz VStG (Ersatzfreiheitsstrafe; höchstzulässiges Ausmaß bei Zusammentreffen mehrerer selbständiger Übertretungen)
§ 22 VStG (Zusammentreffen von strafbaren Handlungen)
VwGH 12.04.1996, 94/02/0130
§ 16 Abs 2 zweiter Satz VStG (Ersatzfreiheitsstrafe; höchstzulässiges Ausmaß bei Zusammentreffen mehrerer selbständiger Übertretungen)
§ 22 VStG (Zusammentreffen von strafbaren Handlungen)
VwGH 12.04.1996, 94/02/0130