§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis, minderer Grad des Versehens; Rechtsanwalt, Eintragung in Fristenbuch einer bis dahin zuverlässigen und verlässlichen Kanzleikraft, Unterlassene aufgetragene Vorlage zur Kontrolle)
VwGH 22.05.1996, 96/21/0004