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VwGH 26. 7. 1995, 95/20/0242, 0243 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1997/1047ZfV 1997, 389

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung; Fristenvormerk; Kontrollpflicht; minderer Grad des Versehens)

VwGH 26.07.1995, 95/20/0242, 0243

Die Frage der Fristsetzung und Fristvormerkung ist keine Angelegenheit, die einer Kanzleiangestellten in alleiniger Verantwortlichkeit übergeben werden kann. Wird eine solche Fristsetzung und Vormerkung - aus welchen Gründen auch immer - von Kanzleiangestellten vorgenommen, so obliegt dem Anwalt die Beaufsichtigungs- und Kontrollpflicht.

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