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VwGH 23. 5. 1996, 95/18/0538 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1997/1044ZfV 1997, 388

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Kontrollpflicht des Rechtsanwaltes gegenüber Kanzleikräften, keine Pflicht des RA, den Fristvormerk selbst zu führen)

VwGH 23.05.1996, 95/18/0538

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