vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 23. 1. 1996, 95/08/0342 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1997/1040ZfV 1997, 387

§ 46 Abs 3 zweiter Satz VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Notwendigkeit der vollständigen und rechtzeitigen Nachholung der versäumten Handlung)

VwGH 23.01.1996, 95/08/0342

Der Bf hat von der mangelhaften Verbesserung erst durch den Beschluss des VwGH erfahren, der ihm am 5. 12. 1995 zugestellt worden ist. Der WE-A war daher spätestens am 19. 12. 1995 zu stellen. Bis zu diesem Zeitpunkt war auch die versäumte Handlung, also die Vorlage der ursprüngl zwei (Original-)Beschw samt B-Ausfertigung, nachzuholen. Dem am 19. 12. 1995 zur Post gegebenen WE-A waren allerdings nur eine Originalbeschw und der angef B angeschlossen. Die mit Schreiben vom 20. 12. 1995 an diesem Tag zur Post gegebene 2. Ausfertigung der Originalbeschw erweist sich daher als verspätet vorgelegt. Abw.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!