§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Beschwerde, Inhalt, Beschwerdepunkt; Behauptung im Recht auf fehlerfreie Handhabe der Verwaltungsvorschriften verletzt zu sein)
§ 34 Abs 2 VwGG (Beschwerde, Mangel, Verbesserungsauftrag; Nichterfüllung, Fiktion der Zurückziehung; Fehlen eines Beschwerdepunktes)