Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde)
§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde; für Zulässigkeit sind Gründe für die Nichterledigung eines Antrages ohne Belang, hier Verhalten des Beschwerdeführers)
§ 55 Abs 3 VwGG (Säumnisbeschwerde, Kosten, keine, wenn Verzögerung ausschließlich Verschulden der Partei)