§ 2 Abs 1 lit a Krnt StrG 1991 (öffentliche Straße; ausdrückliche Widmung)
§ 2 Abs 1 lit b Krnt StrG 1991 (öffentliche Straße; dreißigjährige Benützung, allgemein, ohne Einschränkung auf bestimmten Kreis, unabhängig von ausdrücklicher Bewilligung, einem allgemeinen dringenden Verkehrsbedürfnis dienend)