§ 5 StVO (Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand; Sturztrunk)
§ 19 Abs 2 VStG (Strafbemessung; Milderungsgründe; kurz vor Fahrtantritt eingenommener „Sturztrunk“ kein Milderungsgrund im Vergleich zu sonstiger Alkoholisierung)