§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; verlässliche Rechtsanwaltskanzleikraft, Nichtabsendung eines Poststückes, keine Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht bei Nichtkontrolle der tatsächlichen Absendung bereits übergebener Poststücke)
VwGH 28.09.1995, 95/18/1243