Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Beschwerde, Legitimation; Rechtsschutzbedürfnis, Wegfall durch Ablauf der höchstmöglichen Frist für Abschiebungsaufschub)
§ 36 Abs 2 FrG (Abschiebungsaufschub, Unzulässigkeit oder Unmöglichkeit der Abschiebung, bestimmte, ein Jahr nicht übersteigende Zeit)