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VwGH 9. 11. 1995, 95/18/1040 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/646ZfV 1997, 245

§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Nichterteilung, ua Nichtvorhandensein einer ortsüblichen Unterkunft Maßgeblichkeit der tatsächlichen Umstände, bloße Meldeauskunft über Zahl der Bewohner nicht ausschlaggebend)

VwGH 09.11.1995, 95/18/1040

Gestützt auf die Auskunft des Meldeamtes hat die bel Beh ihre abweisl E damit begründet, dass eine Wohnung im Ausmaß von 26,59 m2, an der 4 Personen gemeldet seien, dem Bf keine ortsübl Unterkunft iSd § 5 Abs 1 AufG sichere. Diese Begr macht deutl, dass die bel Beh die Rechtslage verkannt hat, ist doch für die Frage des Vorhandenseins einer solchen Unterkunft (ua) die Zahl der Personen wesentl, die dort tatsächl Unterkunft genommen haben und nicht die Zahl der dort gemeldeten Personen (die mit der Zahl der dort tatsächl wohnenden Perso- nen nicht übereinstimmen muss). Das Verkennen der maßgebl Rechtslage war ursächl dafür, dass es die bel Beh unterlassen hat, sich mit dem insofern bedeutsamen Berufungsvorbringen, demzufolge in der in Rede stehenden Wohnung ab 1. 8. 1994 ledigl 2 Personen wohnen würden, auseinanderzusetzen. Aufhebung.

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