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VwGH 28. 2. 1996, 95/01/0640 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/629ZfV 1997, 240

§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Gewährung von Asyl, keine, Verfolgungssicherheit in Drittstaat; Kroatien)

VwGH 28.02.1996, 95/01/0640

Abw eines AsylA im InstZug ua mit der Begr, Bf habe in Kroatien Verfolgungssicherheit iSd § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 erlangt. Bereits damit erfolgte die angef E zurecht, da Kroatien die Kontinuitätserklärung vom 12. 10. 1992 mit rückwirkender Wirkung vom 8. 10. 1991, nach der Alternative b, das heißt ohne einschränkenden Vorbehalt, abgegeben hat. Abw.

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