§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, Sichtvermerksversagungsgrund)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagung, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; mehrmalige Bestrafung wegen Lenkens eines Kfz ohne Lenkerberechtigung, gravierende Beeinträchtigung maßgeblicher öffentlicher Interessen)