vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 28. 3. 1996, 94/18/0780 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/598ZfV 1997, 233

§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, Nichtvorliegen der ortsüblichen Unterkunft, behaupteter „Mindestbedarf von 10 m2 Nutzfläche pro Person“, offenkundige Tatsache, keine; Begründungsmangel)

VwGH 28.03.1996, 94/18/0780

Die bel Beh legte ihrer Abw gem § 5 Abs 1 AufG die maßgebl Feststellung zugrunde, dass der Bf gemeinsam mit drei anderen Personen in einer Wohnung mit einer Nutzfläche von 28,98 m2 lebe. Ausgehend von einem „grundsätzl Mindestbedarf von 10 m2 Nutzfläche pro Person“ kam sie zu dem Ergebnis, dass eine für Inländer ortsübl Unterkunft nicht vorliege. Welche Erwägungen dieser Auslegung des unbestimmten G-Begriffes „ortsübl Unterkunft“ zugrundeliegen, kann der Begr des angef B jedoch nicht entnommen werden. Da es sich hiebei keineswegs um eine offenkundige Tatsache handelt, hindert das Fehlen der Bekanntgabe der maßgebenden Erwägungen die Nachprüfung des B auf seine inhaltl Rechtmäßigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!