§ 18 Abs 2 Z 2 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache, bestimmte bzw schwerwiegende Verwaltungsübertretungen , § 5 StVO , Frage des Ausreisens bzw der Abschiebung in bestimmtes Land irrelevant)
§ 19 FrG (Eingriff in Privat- und Familienleben; bei fehlendem Eingriff Entfall der Prüfung des Dringend-Geboten-seins und der Interessenabwägung nach § 20 FrG )