§ 37 Abs 1 und Abs 2 FrG (Abschiebungsverbot, Gefahr unmenschlicher Behandlung oder Strafe oder Todesstrafe; mit Haftvollzug einhergehende Zwangsakte, Einzelfallprüfung, ob Menschenwürde beeinträchtigt wurde)
§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in bestimmten Staat, Zulässigkeit der Verwertung der im Asylverfahren gemachten Angaben)