§ 11 Abs 2 Sbg BauTG (Brandwände; Bauten, die an die Bauplatzgrenze oder innerhalb eines Bauplatzes an andere Bauten herangebaut werden, wie Reihenhäuser, gekuppelte Bauweise; Ausgestaltung dieser Wände als Brandwände; Begriffsbildung; einzelnes Reihenhaus als Bau im Sinne des Bautechnikgesetzes)