§ 58 Abs 1 Oö BauO 1994 (Übergangsbestimmung; anhängige Verfahren; Fortführung nach der alten Rechtslage; Verfahren zur Erlassung eines baupolizeilichen Auftrags)
§ 61 Abs 1 Oö BauO 1976 (verwaltungspolizeilicher Auftrag; Bewilligungspflicht zum Zeitpunkt der Errichtung und zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags; inhaltliche Übereinstimmung mit § 49 Abs 1 BauO 1994; Bewilligungsfähigkeit nach der BauO 1994 zu beurteilen)