§ 4b Abs 2 Z 2 AuslBG (Prüfung der Arbeitsmarktlage, Entfall, Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung nach § 5 Abs 2 AufG )
§ 6 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Geltungsbereich für einen Arbeitsplatz)
§ 20a Abs 1 AuslBG (Verfahrensdauer, Anträge auf Beschäftigungsbewilligung und Sicherungsbescheinigung, Entscheidungsfrist; Zuwarten bis zur endgültigen Entscheidung über Antrag nach AufG unzulässig)