§ 28 Abs 1 AuslBG (bewilligungslose Beschäftigung von Ausländern; Strafbestimmung; Verwaltungsstrafverfahren nach AuslBG vom Vorbehalt zu Art 5 MRK nicht erfasst)
§ 28a AuslBG (Amtsbeschwerde; Verteidigungsrecht nach Art 6 Abs 3 MRK kommen nur Beschuldigten zu)