§ 19 Abs 3 Sbg ROG 1977 (Wirkung eines Flächenwidmungsplanes, Ausnahme; kein Widerspruch zu den Zielen des räumlichen Entwicklungskonzeptes; Gewerbebetrieb in Weiler)
VwGH 23.11.1995, 93/06/0190
Wenn die bfd Gd vorbringt, die Gd-Vertretung habe stets die Auffassung vertreten, es sei erklärte Absicht, Erweiterungsmöglichkeiten für Ortsansässige zu schaffen, übersieht sie, dass auch ein derartiger Grundsatz (wie er im räuml Entwicklungskonzept enthalten ist) nicht jegl Abgehen von den übrigen Zielen des räuml Entwicklungskonzeptes rechtfertigt. Der Umstand, dass das Vorhaben einem oder einzelnen Zielen des räuml Entwicklungskonzeptes durchaus entsprechen mag, ändert nichts daran, dass das Vorhaben auch den anderen Zielen des räuml Entwicklungskonzeptes entsprechen muß. Abw.