§ 3 Abs 6 Tir BauO (Zubau, Begriff; Vergrößerung eines bestehenden Gebäudes durch Herstellung neuer oder die Erweiterung bestehender Räume; Errichtung eines Vordaches zu einer im Wohnungseigentum stehenden Wohnung)
§ 27 Abs 3 lit b Tir BauO (Ansuchen um Baubewilligung, Beilagen; Zustimmungserklärung des Grundeigentümers bei bestimmten Bauvorhaben; Vordach zu im Wohnungseigentum stehender Wohnung; keine Zustimmung der anderen Miteigentümer)