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Personalvertretung 20. 9. 1993, A 52-PVAK/93

JudikaturZfV 1997/5ZfV 1997, 162

§ 22 Abs 8 BPersVG

Personalvertretung 20.09.1993, A 52-PVAK/93

Aufgaben der PersV überträgt das G ausschließlich den Org der PersV; soweit es hiebei einzelne PersV tätig werden lässt, handeln auch diese, wie vor allem § 22 Abs 8 BPersVG klarstellt, für das PersVOrg.

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