vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 23. 1. 1996, 95/05/0028 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/46ZfV 1997, 43

§ 23 Abs 1 Oö BauO (Bauliche Anlagen, Ausführung, keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes)

§ 41 Abs 1 lit d Oö BauO (Bewilligungspflicht; nicht unter lit a fallende Änderung von Gebäuden, wenn von Einfluss auf die Festigkeit tragender Teile, den Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse oder das Orts- und Landschaftschaftsbild)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!