vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 24. 10. 1995, 94/07/0175 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1997/451ZfV 1997, 145

§ 138 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag; Bestimmtheit des Spruches; konkrete Festlegung, wie Leistungsauftrag nachgekommen werden soll)

VwGH 24.10.1995, 94/07/0175

2. Im angef B beschränkt der Leistungsauftrag ausschl auf die Beseitigung des konsenslos errichteten Grundwasserteiches, ohne näher festzulegen, wie diesem Auftrag nachgekommen werden soll (zB Verfüllungsauftrag mit entsprechendem Material). Der wasserpol Auftrag der bel Beh lässt somit mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, wie die „Beseitigung“ des errichteten Grundwasserteiches zu erfolgen habe, und ist daher iSd Anforderungen der Jud (VwGH 25.10.1994, 92/07/0097) zu unbestimmt. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!