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VwGH 23. 11. 1995, 92/06/0084 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/393ZfV 1997, 134

§ 6 AVG (Anbringen bei unzuständiger Behörde, Weiterleitung; gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Behörden; keine Weiterleitung erforderlich; Einbringung einer ausdrückl an den Gemeinderat gerichteten Berufung; Entscheidung durch den zuständigen Gemeindevorstand)

§ 73 Abs 1 AVG (Anträge und Berufungen, unverzügliche Entscheidung, spätestens sechs Monate nach deren Einlangen)

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