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VwGH 9. 6. 1995, 95/02/0079 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1997/373ZfV 1997, 132

§ 1 Abs 2 VStG (Höhe der Strafe, zur Tatzeit geltendes Recht bzw günstiges Recht zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Bescheides)

§ 5 Abs 2 VStG (Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, Schuldausschließungsgrund, Pflicht, sich mit einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen; Grundverkehr)

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