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VwGH 17. 11. 1995, 95/02/0222 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1997/318ZfV 1997, 122

§ 82 Abs 1 StVO (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken, Bewilligungspflicht, unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften; Bewilligungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften ist keine Vorfrage zur straßenpolizeilichen Bewilligung)

VwGH 17.11.1995, 95/02/0222

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